Das Buch der Säcke

Das Buch der Säcke beschreibt die Geschäfts-, Beitrags-, Verfahrens- und Spaßordnung des Clubs der alten Säcke

Stand: 30.12.2008

1. Organisatorisches

1.1 Eine Änderung des Buches der Säcke kann nur durch die Versammlung der Säcke erfolgen.

2. Spiel und Spaß

2.1 Der Club veranstaltet mindestens einmal pro Kalenderjahr ein mehrtägiges Sackhüpfen (Spaßtour).

2.2 Die Gründungsmitglieder des Clubs verpflichten sich, die a capella Version des Grönemeyer Hits „Männer" zu erlernen, und bei allen sich bietenden Gelegenheiten vorzutragen.

2.3 Die Mitglieder des Clubs müssen die Doppelkopfregeln beherrschen.

2.4 Alle Mitglieder verpflichten sich, alles Mögliche zum Thema Sack zu sammeln und dem Verein zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Witze, Gedichte, Wortspielereien und Geschichten, die in origineller Form mit Säcken zu tun haben. Dem Präsidium obliegt es, derartige Beiträge zu archivieren, dokumentieren und allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

2.5 Die Mitglieder des Clubs der alten Säcke streben an, eine eigene Homepage im Internet zu unterhalten und regelmäßig zu aktualisieren.

2.6. Einmal im Jahr kann der Club einen "Sack des Jahres" wählen. Jedes Mitglied ist aufgerufen, Vorschläge mit Begründung beim Präsidium einzureichen. Die Wahl des "Sack des Jahres" erfolgt durch die Versammlung der Säcke.

2.7 Im Jahre 2020 wird der Club den „Tag der alten Säcke" in Bad Sachsa veranstalten. Die Clubmitglieder verpflichten sich, an dem Treffen teilzunehmen. Die Clubmitglieder verpflichten sich weiterhin, zu dem Treffen mit einem Motorrad, ersatzweise mit einem Cabriolet, zu erscheinen. Der genaue Tag und Ort des Treffens wird bis zum 31.12.2019 durch das Präsidium festgelegt. Eine Änderung dieser Bestimmung bedarf der einfachen Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Clubs.

3. Geld

3.1 Bei Eintritt in den Club ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag in Höhe von EUR 16,00 zu zahlen.

3.2 Der Jahresbeitrag beträgt EUR 32,00.

3.3 Der Club strebt an, weitere Einnahmen zu erzielen.

3.4 Über die Verwendung der Einnahmen entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit der anwesenden Präsidiumsmitglieder.

3.5 Für Fördermitglieder beträgt der Jahresbeitrag mindestens EUR 11,00. Der Aufnahmebeitrag entfällt. Fördermitglieder haben das Recht, den Titel "Freund der Säcke" zu tragen. Fördermitgliedschaften sind formlos beim Präsidium zu beantragen. .

4. Sacklatte, Mitgliedschaft

4.1 Der Club führt eine Sacklatte. Auf der Sacklatte wird vermerkt, wie viele Beutel (Punkte) die Clubmitglieder gesammelt haben. Ein Mitglied erhält für die Teilnahme an offiziellen Sackhüpfen (Veranstaltungen) je angefangenen Teilnahmetag einen Veranstaltungsbeutel (max. vier Punkte je Sackhüpfen). Offizielle Sackhüpfen werden vom Präsidium festgelegt. Neben Veranstaltungsbeuteln kann das Präsidium Sonderbeutel für besondere Verdienste vergeben.

4.2 Clubmitglieder, die auf der Sacklatte 10 Beutel erreichen, werden zu „Alten Säcken" ernannt. Clubmitglieder, die weniger als 10 Beutel auf der Sacklatte haben, heißen „Windbeutel".

4.3 Das Clubmitglied, welches im Laufe des Zeitraumes vom 1.1. bis zum Tag vor dem Tag der letzten Versammlung der Säcke eines Kalenderjahres - spätestens bis zum 31.12. eines Kalenderjahres - die meisten Beutel gesammelt hat, wird als "Gelber Sack" geehrt. Er darf den Titel "Gelber Sack" während des folgenden Kalenderjahres führen.

4.4 Die Bestimmungen des 4. Kapitels gelten nicht für Fördermitglieder.

5. Abstimmungen und sonstige Rituale

5.1 Sofern im Einzelnen nichts anderes bestimmt wird, werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Clubmitglieder getroffen.

5.2 Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Geheime Abstimmungen werden auf Antrag der einfachen Mehrheit der Anwesenden getroffen.

5.3 Änderungen der Satzung, Ausschluß von Mitgliedern und die Auflösung des Vereins sowie die Verwendung des Vereinsvermögens bedürfen einer ¾ Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.

5.4 Ist in einzelnen Bestimmungen der Satzung oder des Buches der Säcke eine andere Mehrheit, als die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder vorgesehen, so können diese Bestimmungen nur mit einer entsprechenden Mehrheit geändert werden