Die Satzung des Clubs

Präambel

Der "Club der Alten Säcke" will dem im zarten Alter von 33 Jahren beginnenden Vergreisungsprozesses Einhalt gebieten. Der Club will dem Geist die Vergreisung verbieten, das Kind im Manne pflegen und Alten Säcken den Spaß am Leben erhalten.

§ 1 Name

Der Verein führt den Namen „Club der Alten Säcke 1998“ - im folgenden der Club genannt. Nach der Eintragung ins Vereinsregister wird der Zusatz e.V. beigefügt.

§ 2 Sitz

Sitz des Clubs ist Bad Sachsa.

§ 3 Zweck

Zweck des Clubs ist die Pflege von Geselligkeit, Humor und Freundschaft.

§ 4 Mitgliedschaft

Alle Männer mit einem Mindestalter von 33 Jahren können Mitglied im Club werden. Die Aufnahme in den Club ist schriftlich zu beantragen. Auf dem Antrag müssen zwei Clubmitglieder unterzeichnen, die den Bewerber vorschlagen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium.

Die Mitglieder des Clubs müssen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zahlen.

Der Club kann Fördermitglieder aufnehmen, die kein Stimmrecht und eingeschränkte Pflichten haben.

Das Präsidium kann Mitglieder des Clubs, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben, zu Ehrensäcken ernennen. Der Vorschlag für eine Ernennung muß von mindestens fünf Clubmitgliedern befürwortet werden.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Club ist jederzeit möglich. Im Falle des Austritts werden entrichtete Mitgliedsbeiträge weder ganz noch anteilig zurückerstattet.

Mitglieder, die den Interessen des Clubs zuwiderhandeln oder die ihre Mitgliedspflichten nicht erfüllen, können aus dem Club ausgeschlossen werden. Über den Ausschluß entscheidet die Versammlung der Säcke auf Vorschlag des Präsidiums.

§ 6 Präsidium

Das Präsidium des Clubs Vereinsvorstand (i.S. § 26 BGB) besteht aus:
- dem Herrn der Säcke (Präsident)
- dem Rucksack (Vizepräsident)
- dem Geldsack (Schatzmeister)
- dem Pressack (Pressebeauftragter und Schriftführer)
- dem Lachsack (Veranstaltungswart)
- den zwei Prüfsäcken (Kassenprüfer).

Vertretungsmacht besteht gerichtlich und außergerichtlich jeweils für den Herrn der Säcke gemeinschaftlich mit einem weiteren Mitglied des Präsidiums.

Das Präsidium wird von der Versammlung der Säcke auf zwei Jahre gewählt.
Der Herr der Säcke beruft das Präsidium mindestens einmal je Halbjahr zur gemeinsamen Sitzung ein. Das Präsidium kann weitere Mitglieder zu den Sitzungen einladen.

Das Präsidium beschließt insbesondere über die Aktivitäten des Clubs und die Verwendung der Finanzmittel des Clubs.

Über die Sitzungen des Präsidiums wird ein schriftliches Protokoll erstellt.

§ 7 Versammlung der Säcke (Mitgliederversammlung)

Die Versammlung der Säcke wird mindestens einmal jährlich schriftlich durch einfachen Brief vom Präsidium mit einer Frist von vier Wochen an die Mitglieder einberufen. Die Versammlung der Säcke hat folgende Aufgaben:
1. Wahl des Präsidiums alle zwei Jahre.
2. Änderung der Satzung.
3. Ausschluß von Mitgliedern.
4. Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens.
5. Beschluß von Geschäfts- und Verfahrensordnungen.
Über die Versammlung der Säcke wird ein schriftliches Protokoll geführt.